Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Hamburger Unterwelten e.V.
1.
Anwendungsbereich
Die
nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hamburger
Unterwelten e.V. (nachfolgend: Verwender) und den Besuchern an öffentliche
Führungen und Gruppenführungen sowie gelegentlich stattfindenden
Vorträgen.Werden Führungen durch Kaufleute im rechtlichen Sinne gebucht,
vereinbaren diese mit dem Verwender Hamburg als Gerichtsstand.
2.
Vertragsschluss und Bezahlung
2.1.Das
Interesse an der Teilnahme an Führungen oder Vorträgen ist durch vorherige
Anmeldung zu bekunden. Dies ist durch fernmündliche Anmeldung, eine solche per
Fax, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des Verwenders
möglich.Dies gilt aus Planungs- und Kapazitätsgründen für alle öffentlichen
Führungen, Gruppenführungen und Vorträge.Für die Zahlungsabwicklung nutzt der
Verwender die Leistungen Dritter (Zahlungsdienstleister) und stellt dabei
sicher, dass dieser Zahlungsdienstleisterdie Anforderungen an Verfügbarkeit und
Datenschutz erfüllt.Die Buchung erfolgt über den Zahlungsdienstleister
Regiondo, auf dessen Portal der Interessent umgeleitet wird. Hierbei wird der
Interessent über sein Widerrufsrecht belehrt.Bei den öffentlichen Führungen
wird die Eintrittskarte vor der Führung in bar vor Ort entrichtet. Es wird
daher gebeten, den Eintrittspreis möglichst in Kleingeld parat zu haben.Für
Gruppenführungen gelten Modalitäten, die der Verwender mit dem Besucher/den
Besuchern schon bei der Planung der Führung individuell vereinbart.Hier gilt
ein Preis von € 185,00 für eine Gruppe von bis zu 30 Personen als
vereinbart.Für Schülergruppen oder in ausgesuchten Fällen ermäßigt sich der
Preis auf € 100,00.Beide Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer,
2.2.Fest
vereinbarte individuelle Gruppenführungen die einzeln über die Geschäftstelle gebucht werden - nicht Regiondo, können vom Besucher ohne Angabe von Gründen bis 7
Tage vor dem Durchführungstermin kostenfrei storniert werden. Erfolgt die
Stornierung bis vor dem Tag des Durchführungstermins, sind 30 % des
Eintrittspreises zu entrichten.Dieser Prozentsatz deckt die Aufwendungen des
Verwenders für die Reservierung des Termins und die damit verbundenen Kosten
ab. Eine andere Verwertung des Führungsobjekts ist dem Verwender nicht mehr
möglich. Erfolgt die Stornierung am Tag des Durchführungstermins sind 80 % des
Eintrittspreises zu zahlen. Dieser Prozentsatz deckt die Aufwendungen des Verwenders für die Reservierung des Termins und die damit verbundenen Kosten der Bereithaltung von Personal und Betriebskosten während der Führung ab. Bei gebuchten Einzel-, Mehrpersonen Führungen über unseren Dienstleister Regiondo, können vom Besucher ohne Angabe von Gründen bis 1 Tag vor dem Durchführungstermin kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung,Auszahlung bzw. Rückerstattung des Betrages oder die Umwandlung in einen Gutschein, nicht mehr möglich. Eine
andere Verwertung des Führungsobjekts ist dem Verwender nicht mehr möglich.
Erscheint der Besucher ohne vorherige Stornierung nicht zur Führung, kann der
Verwender den vollen vereinbarten Eintrittspreis berechnen bzw. einbehalten. Der Verwender
erspart sich in diesem Fall keine Aufwendungen.Der Besucher kann zur Abwendung
der vorgenannten Folgen einer Stornierung den Nachweis erbringen, dass dem
Verwender kein oder ein viel geringerer Schaden entstanden ist.
2.3. Die
Eintrittskarte gilt nur für die auf ihr verzeichnete Führung und kann nicht auf
eine Führung an einem anderen Tag oder andere Uhrzeit übertragen werden.Kommt
der Besucher zu spät zur öffentlichen Führung ist ein Einlass regelmäßig nicht
mehr möglich. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht erstattet werden.
3.
Verhaltensregeln
3. 1. Am Beginn
jeder Führung findet eine Sicherheitsbelehrung statt, die bindend ist.
3.2. Die
Veranstaltungen sind i.d.R. nicht barrierefrei.
3.3. Es
herrscht ein absolutes Rauchverbot.
3.4. Tiere
dürfen nicht mitgenommen werden
3.5.
Fotografieren und Filmen innerhalb der Anlagen ist zu privaten Zwecken
grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann diese Genehmigung versagt werden.
Eine Veröffentlichung der Fotos bedarf der vorherigen, schriftlichen
Genehmigung durch den Verwender dies gilt auch für Veröffentlichungen auf
privaten Homepages, in Blogs, Fotocommunities etc.. Die Benutzung eines Stativs
ist während der Führungen nicht gestattet. Filmaufnahmen bedürfen in jedem Fall
der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
3.6. Den
Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt zu folgen.
3.7.
Minderjährige bis 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder einer autorisierten Aufsichtsperson teilnehmen.
Kinder unter sieben Jahren sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
3.8. Bei fast
allen Touren ist normale Straßen – bzw. Freizeitbekleidung vollkommen
ausreichend. Generell sollten sollte der Besucher aber beachten, dass die
Temperatur in den meisten der Anlagen auch im Sommer nicht über 10° - 15°
Celsius steigt. Die meisten Anlagen sind ausreichend beleuchtet und trocken,
Ungeziefer ist nicht vorhanden. Besondere Anforderungen an die Bekleidung
und/oder die Ausrüstung für bestimmte Veranstaltungen sind den jeweiligen
Hinweisen auf der Homepage des Verwenders zu entnehmen.
3.9. Besucher,
die erkennbar unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, den Ablauf
der Führung nachhaltig stören oder sich und andere Personen gefährden, werden
von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.Dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen
gegen Anweisungen unseres Personals.Eine Erstattung des Eintrittspreises findet
in diesen Fällen nicht statt.
4.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des
Verwenders für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers und bei der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung im Fall der Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
5. Rücktritt
vom Vertrag
Wird aus
Gründen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, wie z.B. bei einem Streik,
die Durchführung der Führung unmöglich oder unzumutbar erschwert, hat dieser
ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Bereits gezahlte Eintrittspreis e werden
unverzüglich an den Besucher erstattet. . Das gleiche Recht zur Absage von
Führungen mit den gleichen Rechtsfolgen besteht für den Verwender, wenn die
Sicherheit der Besucher nicht gewährleistet werden kann.
6.
Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen ober Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
durch Rechtsänderung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon deren
Wirksamkeit im Übrigen unberührt.An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die dem beabsichtigten Regelungsgehalt der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung am nächsten kommt.
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