Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hamburger Unterwelten e.V.

  1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hamburger Unterwelten e.V. (nachfolgend: Verwender) und den Besuchern an öffentliche Führungen und Gruppenführungen sowie gelegentlich stattfindenden Vorträgen.Werden Führungen durch Kaufleute im rechtlichen Sinne gebucht, vereinbaren diese mit dem Verwender Hamburg als Gerichtsstand.

  1. Vertragsschluss und Bezahlung

2.1.Das Interesse an der Teilnahme an Führungen oder Vorträgen ist durch vorherige Anmeldung zu bekunden. Dies ist durch E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des Verwenders möglich. Dies gilt aus Planungs- und Kapazitätsgründen für alle öffentlichen Führungen, Gruppenführungen und Vorträge. Für die Zahlungsabwicklung nutzt der Verwender die Leistungen Dritter (Zahlungsdienstleister) und stellt dabei sicher, dass dieser Zahlungsdienstleister die Anforderungen an Verfügbarkeit und Datenschutz erfüllt. Die Buchung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Regiondo, auf dessen Portal der Interessent umgeleitet wird. Hierbei wird der Interessent über sein Widerrufsrecht belehrt. Bei den öffentlichen Führungen wird die Eintrittskarte während der Buchung durchgeführt. Für Gruppenführungen gelten Modalitäten, die der Verwender mit dem Besucher/den Besuchern schon bei der Planung der Führung individuell vereinbart. Hier gelten unsere Preis und Gruppenstärken auf unserer Webseite als vereinbart. Für Schülergruppen oder in ausgesuchten Fällen ermäßigt sich der Preis. Beide Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer,

2.2.Fest vereinbarte Gruppenführungen können vom Besucher ohne Angabe von Gründen bis 7 Tage vor dem Durchführungstermin kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung bis vor dem Tag des Durchführungstermins, sind 30 % des Eintrittspreises zu entrichten.Dieser Prozentsatz deckt die Aufwendungen des Verwenders für die Reservierung des Termins und die damit verbundenen Kosten ab. Eine andere Verwertung des Führungsobjekts ist dem Verwender nicht mehr möglich. Erfolgt die Stornierung am Tag des Durchführungstermins sind 80 % des Eintrittspreises zu zahlen. Dieser Prozentsatz deckt die Aufwendungen des Verwenders für die Reservierung des Termins und die damit verbundenen Kosten der Bereithaltung von Personal und Betriebskosten während der Führung ab. Eine andere Verwertung des Führungsobjekts ist dem Verwender nicht mehr möglich. Erscheint der Besucher ohne vorherige Stornierung nicht zur Führung, kann der Verwender den vollen vereinbarten Eintrittspreis berechnen. Der Verwender erspart sich in diesem Fall keine Aufwendungen.Der Besucher kann zur Abwendung der vorgenannten Folgen einer Stornierung den Nachweis erbringen, dass dem Verwender kein oder ein viel geringerer Schaden entstanden ist.

2.3. Die Eintrittskarte gilt nur für die auf ihr verzeichnete Führung und kann nicht auf eine Führung an einem anderen Tag oder andere Uhrzeit übertragen werden.Kommt der Besucher zu spät zur öffentlichen Führung ist ein Einlass regelmäßig nicht mehr möglich. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht erstattet werden.

  1. Verhaltensregeln
  1. 1. Am Beginn jeder Führung findet eine Sicherheitsbelehrung statt, die bindend ist.

3.2. Die Veranstaltungen sind i.d.R. nicht barrierefrei.

3.3. Es herrscht ein absolutes Rauchverbot.

3.4. Tiere dürfen nicht mitgenommen werden

3.5. Fotografieren und Filmen innerhalb der Anlagen ist zu privaten Zwecken grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann diese Genehmigung versagt werden. Eine Veröffentlichung der Fotos bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den Verwender dies gilt auch für Veröffentlichungen auf privaten Homepages, in Blogs, Fotocommunities etc.. Die Benutzung eines Stativs ist während der Führungen nicht gestattet. Filmaufnahmen bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

3.6. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt zu folgen.

3.7. Minderjährige bis 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer autorisierten Aufsichtsperson teilnehmen. Kinder unter sieben Jahren sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. Für einzelne Touren und Bauwerke gibt es Altersbeschränkungen die von diesem Wert abweichen, so dass z.B. die Touren durch den Tiefbunker Steintorwall und andere genannten Bauwerke erst ab einem Alter von 12 Jahren freigegeben ist.

3.8. Bei fast allen Touren ist normale Straßen – bzw. Freizeitbekleidung vollkommen ausreichend. Generell sollten sollte der Besucher aber beachten, dass die Temperatur in den meisten der Anlagen auch im Sommer nicht über 10° - 15° Celsius steigt. Die meisten Anlagen sind ausreichend beleuchtet und trocken, Ungeziefer ist nicht vorhanden. Besondere Anforderungen an die Bekleidung und/oder die Ausrüstung für bestimmte Veranstaltungen sind den jeweiligen Hinweisen auf der Homepage des Verwenders zu entnehmen.

3.9. Besucher, die erkennbar unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen, den Ablauf der Führung nachhaltig stören oder sich und andere Personen gefährden, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.Dies gilt auch bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen unseres Personals.Eine Erstattung des Eintrittspreises findet in diesen Fällen nicht statt.

  1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Verwenders für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers und bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Rücktritt vom Vertrag

Wird aus Gründen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, wie z.B. bei einem Streik, die Durchführung der Führung unmöglich oder unzumutbar erschwert, hat dieser ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Bereits gezahlte Eintrittspreis e werden unverzüglich an den Besucher erstattet. . Das gleiche Recht zur Absage von Führungen mit den gleichen Rechtsfolgen besteht für den Verwender, wenn die Sicherheit der Besucher nicht gewährleistet werden kann.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ober Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder durch Rechtsänderung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt.An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die dem beabsichtigten Regelungsgehalt der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.