Stand 10.05.2022
Hygiene- und Schutzkonzept Hamburger Unterwelten e.V.
Allgemeines:
Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben der Hansestadt Hamburg sowie die
Aktivitäten der Hamburger Unterwelten e.V. weitgehend eingeschränkt. Zur Wiederaufnahme von
öffentlichen Führungen wird dieses Konzept zum Schutz der Besucher:innen und der Mitglieder
der Hamburger Unterwelten e.V. sowie zur Vermeidung eine Verbreitung der Krankheitserreger
erstellt. Grundlage hierfür sind die Gesetze und Verfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg,
insbesondere die aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Viruses
SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)“. Alle
Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg haben Vorrang vor diesem Hygiene- und
Schutzkonzept.
Das Hygiene- und Schutzkonzept ergänzt unsere Vertragsbedingungen für die Teilnahme an
Veranstaltungen und Führungen.
Grundlagen:
Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegs- oder Corona-Erkrankung dürfen weder die von
Hamburger Unterwelten e.V. genutzten Bauwerke betreten, noch an Veranstaltungen oder
Führungen des Vereins teilnehmen. Typische Symptome können neu auftretender Husten, Fieber,
Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinn oder eine akute
Atemnot sein.
Dies gilt auch für Menschen, die in den letzten vierzehn Tagen Kontakt mit zuvor genannten
Personen oder Personen mit dem ungeklärtem Verdacht einer Corona-Viruserkrankung hatten
sowie für Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch nicht als genesen
eingestuft sind bzw. unter Quarantäne stehen.
Ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Gästen und Mitgliedern sollte überall soweit wie
möglich eingehalten werden; ausgenommen sind Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts. Das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens einer FFP2-Maske gem. §3 der SARS-CoV-2-
EindämmungsVO) wird empfohlen, soweit dieses im Folgenden nicht verlangt wird. In unseren
Bauwerken ist das Tragen einer FFP2-Maske grundsätzlich Pflicht. OP-Masken sind nicht
ausreichend und können nicht akzeptiert werden. Personen ohne FFP2-Maske müssen wir den
Zutritt zu unseren Bauwerk verwehren. FFP2-Masken sind mitzubringen. Von den Hamburger
Unterwelten e.V. können keine Masken zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen sind im
Einzelfall für Personen möglich, die gemäß der gültigen Verordnung davon befreit sind und dies
nachweisen können (z.B. schriftliche ärztliche Bescheinigung im Original oder entsprechender
Schwerbehinderten Ausweis).
Personen, die wiederholt gegen unser Hygienekonzept verstoßen, müssen wir von einer Veran-
staltung, einem Stadtrundgang oder einer Führung ausschließen. Dies gilt auch für alle Personen,
die unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol stehen.
Für die Dauer einer Veranstaltung oder Führung ist der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken
grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere in allen unserer Bauwerke.
Einsprüche gegen eine Entscheidung einer leitenden Person der Hamburger Unterwelten e.V. sind
an den Vereinsvorstand zu richten. Der Vorstand befindet ggf. über eine Entschädigung.
Veranstaltungen und Stadtrundgänge an der frischen Luft:
Bei Veranstaltungen und Stadtrundgängen an der frischen Luft müssen keine FFP2-Masken
getragen werden. Wir empfehlen jedoch die Nutzung von FFP2-Masken, da wir nicht ausschließen
können, dass ein Abstand von 1,50m untereinander zeitweise unterschritten werden könnte. Soll
im Rahmen der Veranstaltung oder des Stadtrundganges ein von den Hamburger Unterwelten e.V.
genutztes Bauwerk betreten werden, muss eine FFP2-Maske aufgesetzt werden.
Wird von Vertreter:innen einer staatlichen Institutionen (z.B. Polizei oder Ordnungsdienst) die
Beendigung einer Veranstaltung oder eines Stadtrundganges gefordert, müssen wir dieser
Aufforderung nachkommen. Über Ersatzveranstaltungen oder Entschädigungen entscheidet
anschließend der Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V..
Veranstaltungen und Führungen in Bauwerken:
Bei Veranstaltungen und Führungen in unseren Bauwerken müssen wir auf das Tragen einer
FFP2-Maske bestehen. OP-Masken sind nicht ausreichend und können nicht akzeptiert werden.
Personen ohne FFP2-Maske müssen wir den Zutritt zu unseren Bauwerken verwehren. FFP2-
Masken sind mitzubringen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall für Personen möglich, die gemäß der
gültigen Verordnung davon befreit sind und dies nachweisen können (z.B. schriftliche ärztliche
Bescheinigung im Original oder entsprechender Schwerbehinderten Ausweis).
Wird von Vertreter:innen einer staatlichen Institutionen (z.B. Polizei oder Ordnungsdienst) die
Beendigung einer Veranstaltung oder Führung gefordert, müssen wir dieser Aufforderung
nachkommen. Über Ersatzveranstaltungen oder Entschädigungen entscheidet anschließend der
Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V..
Der Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V.