Allgemeines:
Die Corona-Pandemie hat das
gesellschaftliche Leben der Hansestadt Hamburg sowie die Aktivitäten der
Hamburger Unterwelten e.V. weitgehend eingeschränkt. Zur Rückkehr der
Vereinsarbeit und zur Ausübung der satzungsgemäßen Aktivitäten wird dieses
Konzept zum Schutz der Besucher*innen sowie der Mitglieder erstellt. Grundlage
hierfür sind die Gesetze und Verfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg,
insbesondere die aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-
CoV-2-EindämmungsVO)“, die grundsätzlich Vorrang vor diesem Hygiene- und
Schutzkonzept haben.
Das Hygiene- und Schutzkonzept
ergänzt unsere Vertragsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und
Führungen.
Grundlagen:
Menschen mit Symptomen einer
akuten Atemwegserkrankung dürfen z. Zt. weder die von Hamburger Unterwelten
e.V. genutzten Bauwerke betreten, noch an Veranstaltungen oder Führungen des
Vereins teilnehmen.
Dies gilt auch für Menschen, die
in den letzten vierzehn Tagen Kontakt mit zuvor genannten Personen oder
Personen mit dem Verdacht einer Corona-Viruserkrankung hatten sowie für
Personen, die sich mit dem Corona-Virus
infiziert haben bzw. unter Quarantäne stehen.
Der Mindestabstand von 1,50 m
zwischen allen Gästen und Mitgliedern ist überall zwingend ein- zuhalten;
ausgenommen sind Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts. Das Tragen eines Mund-
Nasen-Schutzes (mindestens einer „Alltagsmaske“) wird ausdrücklich empfohlen,
soweit dieses im Folgenden nicht verlangt wird. Entsprechende Masken sind von
jeder beteiligten Person mitzubringen. Von den Hamburger Unterwelten e.V.
können keine Masken zur Verfügung gestellt werden.
Das eine Veranstaltung leitende
Vereinsmitglied kann jede Person von einer Veranstaltung oder Führung
ausschließen, die sich trotz Ermahnung nicht an dieses Hygiene- und
Schutzkonzept hält. Für jede öffentlich
zugängliche Vereinsveranstaltung wird eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt.
Im Zweifelsfall entscheidet hierüber der Vereinsvorstand. Diese wird in jeder
Ankündigung ausgewiesen und ist zwingend einzuhalten.
Teil 1
Veranstaltungen und
Stadtrundgänge an der frischen Luft:
Hinweis: Bei Führungen der
Hamburger Unterwelten e.V. handelt es sich um Gruppenführungen entsprechend §25
HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO.
Die Gruppengröße für darf gemäß
der aktuellen Verordnung 25 Personen nicht überschreiten. Ab- weichend davon
wird die maximale Gruppengröße bei Führungen der Hamburger Unterwelten
e.V. auf maximal 20 Personen (inkl.
Referent*innen und Vereinsmitgliedern) beschränkt. Derzeit werden daher pro
Führung maximal 15 Plätze für externe Teilnehmer*innen zur Verfügung
gestellt.
Vor Beginn der Veranstaltung oder
eines Stadtrundganges wird von jedem*r Teilnehmer*in der Name und eine
Kontaktadresse bzw. Telefonnummer durch das leitende Vereinsmitglied
notiert. Auf der Liste ist zusätzlich
das Datum, die Anfangs- sowie Endzeit und der Titel mit den Kontaktdaten der
leitenden Person zu vermerken. Außerdem sind bei Bedarf besondere Vorkommnisse
aufzuführen. Die Liste wird nach der Veranstaltung oder dem Stadtrundgang vier
Wochen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt bei den Hamburger
Unterwelten e.V. hinterlegt, so dass Infektionsketten durch die Behörden
nachverfolgt werden können.
Ferner sind alle Beteiligten an
einer Veranstaltung oder eines Stadtrundganges von einem Vereinsmitglied in den
gängigen Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere beim Husten und Niesen, zu
unterweisen. Den Teilnehmer*innen ist dabei zu empfehlen, auch bei einem
Abstand von 1,50 m einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Körperliche Kontakte sind
entsprechend den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes zu unterlassen. Zudem
ist für die Dauer der Veranstaltung oder des Stadtrundganges der Verzehr von
Lebensmitteln und Getränken untersagt. Schließlich sind alle Teilnehmer*innen zu
bitten, im öffentlichen Raum unbeteiligten Dritten das sichere Passieren der
Gruppe zu ermöglichen.
Bei wiederholter Missachtung
dieses Hygiene- und Schutzkonzeptes ist die leitende Person der Hamburger
Unterwelten e.V. berechtigt, eine Person von der weiteren Veranstaltung oder
dem Stadtrundgang auszuschließen.
Des Weiteren ist auf die
Teilnahmeverbote des Kapitels Grundlagen hinzuweisen. Macht eine Teilnehmer*in
einen deutlichen Eindruck einer Erkrankung, ist zuerst Rücksprache zu nehmen,
ob es andere
Ursachen für den Eindruck gibt. Kann der Verdacht einer Erkrankung nicht ausgeräumt werden,
ist die betroffene Person von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Wird von Vertreter*innen der
staatlichen Institutionen (z.B. Polizei oder Ordnungsdienst) die Beendigung der
Veranstaltung oder des Stadtrundganges gefordert, ist dem unbedingt Folge zu
leisten. Über Ersatzveranstaltungen oder
Entschädigungen entscheidet der Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V..
Einsprüche gegen eine Entscheidung
der leitenden Person der Hamburger Unterwelten e.V. sind an den Vereinsvorstand
zu richten.
Veranstaltungen und Führungen
in Bauwerken:
Zurzeit sind aufgrund der behördlichen Verordnungen
zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronaviruses keine Veranstaltungen und
Führungen in den von den Hamburger Unterwelten e.V. genutzten Bauwerken zulässig. Dies schließt
auch die Besichtigung von Bauwerken im Rahmen eines Stadtrundganges mit
ein.
Der Vorstand der Hamburger
Unterwelten e.V.