Hygiene- und Schutzkonzept
Geschrieben von Kai Rickerts   
28.05.2020

Stand 10.05.2022 

 

Hygiene- und Schutzkonzept Hamburger Unterwelten e.V. 


Allgemeines: 

Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben der Hansestadt Hamburg sowie die 

Aktivitäten der Hamburger Unterwelten e.V. weitgehend eingeschränkt. Zur Wiederaufnahme von 

öffentlichen Führungen wird dieses Konzept zum Schutz der Besucher:innen und der Mitglieder 

der Hamburger Unterwelten e.V. sowie zur Vermeidung eine Verbreitung der Krankheitserreger 

erstellt. Grundlage hierfür sind die Gesetze und Verfügungen der Freien und Hansestadt Hamburg, 

insbesondere die aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Viruses 

SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)“. Alle 

Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg haben Vorrang vor diesem Hygiene- und 

Schutzkonzept. 


Das Hygiene- und Schutzkonzept ergänzt unsere Vertragsbedingungen für die Teilnahme an 

Veranstaltungen und Führungen. 


Grundlagen: 

Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegs- oder Corona-Erkrankung dürfen weder die von 

Hamburger Unterwelten e.V. genutzten Bauwerke betreten, noch an Veranstaltungen oder 

Führungen des Vereins teilnehmen. Typische Symptome können neu auftretender Husten, Fieber, 

Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinn oder eine akute 

Atemnot sein. 

Dies gilt auch für Menschen, die in den letzten vierzehn Tagen Kontakt mit zuvor genannten 

Personen oder Personen mit dem ungeklärtem Verdacht einer Corona-Viruserkrankung hatten 

sowie für Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch nicht als genesen 

eingestuft sind bzw. unter Quarantäne stehen. 

Ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Gästen und Mitgliedern sollte überall soweit wie 

möglich eingehalten werden; ausgenommen sind Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts. Das 

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens einer FFP2-Maske gem. §3 der SARS-CoV-2-

EindämmungsVO) wird empfohlen, soweit dieses im Folgenden nicht verlangt wird. In unseren 

Bauwerken ist das Tragen einer FFP2-Maske grundsätzlich Pflicht. OP-Masken sind nicht 

ausreichend und können nicht akzeptiert werden. Personen ohne FFP2-Maske müssen wir den 

Zutritt zu unseren Bauwerk verwehren. FFP2-Masken sind mitzubringen. Von den Hamburger 

Unterwelten e.V. können keine Masken zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen sind im 

Einzelfall für Personen möglich, die gemäß der gültigen Verordnung davon befreit sind und dies 

nachweisen können (z.B. schriftliche ärztliche Bescheinigung im Original oder entsprechender 

Schwerbehinderten Ausweis).  

Personen, die wiederholt gegen unser Hygienekonzept verstoßen, müssen wir von einer Veran-

staltung, einem Stadtrundgang oder einer Führung ausschließen. Dies gilt auch für alle Personen, 

die unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol stehen. 

Für die Dauer einer Veranstaltung oder Führung ist der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken 

grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere in allen unserer Bauwerke. 

Einsprüche gegen eine Entscheidung einer leitenden Person der Hamburger Unterwelten e.V. sind 

an den Vereinsvorstand zu richten. Der Vorstand befindet ggf. über eine Entschädigung. 


Veranstaltungen und Stadtrundgänge an der frischen Luft: 

Bei Veranstaltungen und Stadtrundgängen an der frischen Luft müssen keine FFP2-Masken 

getragen werden. Wir empfehlen jedoch die Nutzung von FFP2-Masken, da wir nicht ausschließen 

können, dass ein Abstand von 1,50m untereinander zeitweise unterschritten werden könnte. Soll 

im Rahmen der Veranstaltung oder des Stadtrundganges ein von den Hamburger Unterwelten e.V. 

genutztes Bauwerk betreten werden, muss eine FFP2-Maske aufgesetzt werden.  

Wird von Vertreter:innen einer staatlichen Institutionen (z.B. Polizei oder Ordnungsdienst) die 

Beendigung einer Veranstaltung oder eines Stadtrundganges gefordert, müssen wir dieser 

Aufforderung nachkommen. Über Ersatzveranstaltungen oder Entschädigungen entscheidet 

anschließend der Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V.. 

 

Veranstaltungen und Führungen in Bauwerken: 

Bei Veranstaltungen und Führungen in unseren Bauwerken müssen wir auf das Tragen einer 

FFP2-Maske bestehen. OP-Masken sind nicht ausreichend und können nicht akzeptiert werden. 

Personen ohne FFP2-Maske müssen wir den Zutritt zu unseren Bauwerken verwehren. FFP2-

Masken sind mitzubringen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall für Personen möglich, die gemäß der 

gültigen Verordnung davon befreit sind und dies nachweisen können (z.B. schriftliche ärztliche 

Bescheinigung im Original oder entsprechender Schwerbehinderten Ausweis).  

Wird von Vertreter:innen einer staatlichen Institutionen (z.B. Polizei oder Ordnungsdienst) die 

Beendigung einer Veranstaltung oder Führung gefordert, müssen wir dieser Aufforderung 

nachkommen. Über Ersatzveranstaltungen oder Entschädigungen entscheidet anschließend der 

Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V.. 



Der Vorstand der Hamburger Unterwelten e.V.  

 
 

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